Bewerben als Prüfer
Jeder kann Prüfer der AICB Prüfungsakademie werden. Ein Prüfer bewirbt sich mit folgenden Unterlagen:
- Themenfeld
- Schlagworte dazu
- Glaubhafte Versicherung und Nachweise über den eigenen praktischen Erfahrungsschatz in dem Themenfeld (Veröffentlichungen)
- Einer Liste mit mindestens 20 offenen Prüfungsfragen. Offen heisst, dass sie nicht mit „ja oder nein“ oder „mehr oder weniger“ oder dgl. beantwortet werden können. Aus diesen Fragen stellt der Prüfer seinen ersten Fragebogen mit 10 Fragen zusammen. Der Fragebogen wird nach jeder Prüfung verworfen. u.U. müssen neue Fragen eingereicht werden
- Themen für die Diskussion
- Musterprüfung (Fallstudie) mit Dauer und Anforderungen an den Prüfungsplatz
- Musterlösung dazu mit möglichst vielen Grundlagen Wissen, Aspekten, Visionen. Die Musterlösung kann in einem Schriftstück, einem Modell, einem Musikstück o. dgl. bestehen. Es kommt auf die Grundlagen für gute Entscheidungen auf dem Weg zur Lösung an. Dazu gehören Wissen, Know-how und Erfahrungen, aktuelle Aspekte, längerfristige Visionen.
- Kriterien zur leistungsgerechten Beurteilung der Teilprüfungen
- Seine Voraussetzungen für eine täuschungssichere Überwachung der Prüfung.
- Vorschläge bzw. Einschränkungen bei den Terminen
- Erklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Datenschutz-Grundverordnung, Widerrufsrecht, Rücktrittsrecht, Urheberrecht)
Die AICB Akademie (3 Akademiemitglieder) prüft die Prüfung auf
- Bekanntheitsgrad der Prüfungsfragen, Fallstudie
- Umsetzbarkeit des Prüfplatzes, der Täuschungssicherheit
- Rassismus, Sexísmus, Nationalismus, Kriminalität durch die Prüfung
- Anspruch
- Gestaltung der Prüfung, so dass eine Differenzierung der Prüfungsergebnisse von 1,0 bis 5,0 möglich ist.
Die AICB Akademie nimmt in Absprache mit dem Prüfer Änderungen an der Prüfung vor. Falls die Prüfung nicht geeignet erscheint, erhält der Prüfungssteller eine Absage.
Die AICB Akademie veröffentlicht das Prüfungsangebot (siehe oben) ohne Hinweise zum Prüfer
Organisation der Prüfung mit dem Prüfer
Der Prüfer erhält den Namen des Prüfungsteilnehmers vor dem Beginn der Prüfung. Er ist verpflichtet, alle Interessenkonflikte und persönlichen Verbindungen zum Prüfungsteilnehmer offen zu legen. Die Akademie entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Der Prüfer organisiert die Prüfung eigenständig. Die Vorgaben dazu sind aus dem Ablauf einer AICB Prüfung zu entnehmen. Am Ende der Prüfung übergibt er der AICB Akademie Akademie die vollständigen Aufzeichnungen zu seiner Prüfung. Er hält aus Datenschutz-Gründen keine Kopien zurück.
Der Notendurchschnitt der Gesamtnote muss einer Gauss ́schen Verteilungskurve mit einem Maximum bei 2,5 entsprechen mit einer Durchfallquote von 70 %; vorausgesetzt sind 20 Prüfungen.
Jeder Täuschungsversuch aus der Sicht des Prüfers wird als „nicht bestanden“ gewertet. Ein Widerspruch ist nicht möglich. Die Prüfungsgebühr ist vergolten.
Vergütung
Der Prüfer erhält 70 % der eingenommenen Prüfgebühren.